Erstgespräch
Das psychotherapeutische Erstgespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung und dient dazu, dass wir uns gegenseitig kennenlernen. Ich mache eine erste Einschätzung über Ihre Probleme und Bedürfnisse und wie wir miteinander arbeiten können. Im Rahmen dieses unverbindlichen Gesprächs erhalten Sie einen Eindruck über mich, meine Arbeitsweise und Praxis, sowie ausführliche Informationen über die Rahmenbedingungen. Anschließend entscheiden Sie in Ruhe, ob ich die geeignete Psychotherapeutin für Sie bin.
Selbstverständlich gilt auch hier die Verschwiegenheitspflicht!
Das Erstgespräch umfasst, wie jede darauffolgende Einheit, 50 Minuten, leider kann das Honorar nicht mit der ÖGK oder anderen Kassen verrechnet werden.
Um ein unverbindliches Kennenlernen zu vereinbaren, melden Sie sich am besten über Mail oder das Kontaktformular, da ich Ihnen dort am schnellsten Rückmeldung geben kann. Sie können mich auch telefonisch kontaktieren. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, falls ich telefonisch nicht unmittelbar erreichbar bin - in diesem Fall hinterlassen Sie gern eine Nachricht, ich rufe Sie ehestmöglich zurück.


Rahmenbedingungen
-
Honorar:
Erstgespräch und reguläre Therapieeinheiten werden mit 120€ verrechnet, die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder Bankomatzahlung.
-
Dauer & Frequenz:
Eine Einheit dauert 50 Min., Psychotherapie findet idealerweise einmal pro Woche statt, nach Absprache kann dies natürlich individuell angepasst werden. Die Dauer einer Psychotherapie variiert und ist von Ihrem Anliegen und individuellem Problem abhängig. Prinzipiell gilt so lang wie notwendig und so kurz wie möglich.
-
Absageregelung:
Bis zu 24h vor unserer Einheit ist eine Absage kostenlos. Danach wird die Einheit voll verrechnet, da der Termin und die Räumlichkeiten für Sie reserviert sind.
-
Kostenzuschuss durch Krankenkasse
bei gestellter Diagnose nach ICD-10 bzw. ICD-11 pro Einheit:
ÖGK € 33,70
BVAEB € 50,20 (ab 01.01.2026)
SVS € 50,00 (ab 01.01.2026)
-
Verschwiegenheit
Um Vertrauen in der Psychotherapie zu ermöglichen, stehe ich unter der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. Psychotherapiegesetz §15.